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   BFH, 13.04.1961 - V 94/59   

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https://dejure.org/1961,10934
BFH, 13.04.1961 - V 94/59 (https://dejure.org/1961,10934)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1961 - V 94/59 (https://dejure.org/1961,10934)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1961 - V 94/59 (https://dejure.org/1961,10934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HFR 1961, 262
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

    Die hierin liegende Leistung sei der Übertragung eines Patents vergleichbar, die vom Bundesfinanzhof (BFH) grundsätzlich nicht als Ausübung unternehmerischer Tätigkeit angesehen werde (Hinweis auf das Urteil vom 26. April 1962 V 293/59 U, BFHE 74, 715, BStBl III 1962, 264), während die Vergabe einer Lizenz an einem Patent zur Steuerbarkeit führen könne (Hinweis auf das Urteil vom 13. April 1961 V 94/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1961, 262).

    Die Rechtslage sei mithin derjenigen bei der Vergabe einer Lizenz in Beziehung auf ein Patent ähnlich (Hinweis auf die BFH-Urteile in HFR 1961, 262, und vom 25. November 1965 V 177/63, HFR 1966, 94).

  • BFH, 16.12.1971 - V R 41/68

    Bestellung eines Nießbrauchs gegen Entgelt ist eine steuerpflichtige

    Die Rechtsprechung hat demgemäß auch nach Einführung des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1934 daran festgehalten, daß ein Dulden fremder Eingriffe in den eigenen Rechtskreis über längere Zeit nachhaltig ist (RFH-Urteil V 553/38 vom 12. Mai 1939, RFH 47, 57, RStBl 1939, 926; BFH-Urteile V 94/59 vom 13. April 1961, HFR 1961, 262, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 186; V 177/63 vom 25. November 1965, HFR 1966, 94, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 391).

    Die vorstehenden Grundsätze, an denen der Senat festhält, gelten nicht nur -- wie die Steuerpflichtige meint -- für Miet- und Pachtverhältnisse, sondern allgemein für jeden Dauerzustand, aus dem fortgesetzt Duldungsleistungen hervorgehen (vgl. u. a. RFH-Urteil V A 490/32 vom 10. März 1933, RFH 32, 354, RStBl 1933, 1343, betreffend Einräumung eines Erbbaurechts; BFH-Urteile V 94/59 und V 177/63, a. a. O., betreffend Lizenzvergabe).

  • BFH, 14.11.1963 - IV 6/60 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit bei einer gewerblichen Betätigung durch Herstellen

    Das Finanzgericht, das sich auf diese Rechtsprechung beruft, hat verkannt, daß in den entschiedenen Fällen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V 553/38 vom 12. Mai 1939, RStBl 1939 S. 926; Urteil des Bundesfinanzhofs V 94/59 vom 13. April 1961, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz, § 1 Ziff. 1 Rechtsspruch 186) ein Vertrag geschlossen worden war (Vermietung, Verpachtung, Lizenzvertrag), auf Grund dessen ständig fremde Eingriffe in den eigenen Rechtskreis geduldet werden mußten, so daß ständig eine - negative - Tätigkeit des Duldenden gegeben war.
  • BFH, 07.08.1975 - V R 43/71

    Verwaltungs-Testamentsvollstreckung über mehrere Jahre ist in der Regel

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles sei sowohl von der Aufgabenstellung her als auch im Hinblick auf die Höhe der Vergütung, die auf die Dauer der Testamentsvollstreckung mehrere 100 000 DM betrage, Nachhaltigkeit gegeben (Hinweis auch auf das Urteil des BFH vom 13. April 1961 V 94/59, HFR 1961, 262, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 186).
  • BFH, 16.08.1973 - V R 22/70

    Diensterfindung - Inanspruchnahme durch Arbeitgeber - Gesamtrechtsnachfolge -

    Die Umsätze von sonstigen Leistungen, die er mit der Gewährung der Lizenz für die Auswertung der Erfindung bewirkt hat, unterliegen mit 4 v.H. der Umsatzsteuer (vgl. Urteil des BFH vom 13. April 1961 V 94/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 262).
  • BFH, 26.04.1962 - V 293/59 U

    Begründung der Unternehmereigenschaft durch einmalige Übertragung eines Patents

    Der Streitfall, der einen einmaligen Patent verkauf betrifft, steht im Gegensatz zu dem vom Senat im Urteil V 94/59 vom 13. April 1961 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 262 Nr. 267) entschiedenen Falle, bei dem es sich um eine Lizenzgewährung handelte.
  • BFH, 16.08.1973 - V R 21/70

    Diensterfindung - Inanspruchnahme durch Arbeitgeber - Gesamtrechtsnachfolge -

    Die Umsätze von sonstigen Leistungen, die er mit der Gewährung der Lizenz für die Auswertung der Erfindung bewirkt hat, unterliegen mit 4 v. H. der Umsatzsteuer (vgl. Urteil des BFH vom 13. April 1961 V 94/59, HFR 1961, 262).
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